Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 32 | Heft: 7 | Seiten: 45 | Erscheinung: 01.07.2007 | DOI: 10.3936/docid101898
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Abstract
Am 1.Januar 2004 ist das Mehrbesitzverbot für Apotheken gelockert worden. Seitdem darf ein Apotheker mehr als nur eine Apotheke besitzen, eine Hauptapotheke darf drei Filialen haben. Und im kommenden Jahr wird die Europäische Union wahrscheinlich auch das Fremdbesitzverbot also das Verbot des Besitzes durch Nicht-Apotheker-kippen.
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