Autor*innen: Tolmein, O.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 33 | Heft: 3 | Seiten: 51 | Erscheinung: 01.03.2008 | DOI: 10.3936/docid102880
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Abstract
Wenn im Pflegeheim ein Bettgitter installiert oder andere freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt werden, muss das ein Gericht genehmigen. Bei Menschen mit Demenz werden zunehmend Funkortungschips -die so genannten „elektronischen Fußfesseln benutzt. Ist das nun Freiheitsentzug oder eine wichtige Sicherheitsmaßnahme?
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