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Keine Waffengleichheit

Autor*innen: OliverTolmein;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 34   |   Heft: 11   |   Seiten: 46   |   Erscheinung: 01.11.2009   |   DOI: 10.3936/docid113393


Abstract

Der Anwalt, der die Interessen von Patientinnen in Arzthaftungssachen vor Gericht vertritt, kann sich des Mitgefühls seiner Kolleginnen von der Gegenseite sicher sein: Diese streiten mit den finanziellen Möglichkeiten einer großen Versicherung und dem fachlichen Know-how des Mandanten


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