Autor*innen: OliverTolmein; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 34 | Heft: 11 | Seiten: 46 | Erscheinung: 01.11.2009 | DOI: 10.3936/docid113393
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Abstract
Der Anwalt, der die Interessen von Patientinnen in Arzthaftungssachen vor Gericht vertritt, kann sich des Mitgefühls seiner Kolleginnen von der Gegenseite sicher sein: Diese streiten mit den finanziellen Möglichkeiten einer großen Versicherung und dem fachlichen Know-how des Mandanten
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