Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 35 | Heft: 4 | Seiten: 46 | Erscheinung: 01.04.2010 | DOI: 10.3936/docid116392
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Abstract
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) besteht seit 1.1.2004. Es hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, Arzneimittel nach der Zulassung auf ihren therapeutischen Nutzen und mögliche Risiken für die Patientinnen hin zu prüfen. Dies geschieht auf Basis der verfügbaren Evidenz. Seit 1.4.2007 hat es auch die Aufgabe, neue Arzneimittel zusätzlich auf ihre Kosten hin zu bewerten (Kosten-Nutzen-Bewertung).
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