Autor*innen: Tolmein, O.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 35 | Heft: 5 | Seiten: 26 bis 27 | Erscheinung: 01.05.2010 | DOI: 10.3936/docid117450
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Abstract
In der deutschen medizinethischen Debatte der letzten 15 Jahre konnte oft der Eindruck entstehen, als seien Patienten-verfügungen und die rechtliche Zulässigkeit von Sterbehilfe eng miteinander verkoppelt. Das ist keineswegs so: Patientenverfügungen und Vorsorge vollmachten greifen, wenn Patientinnen nicht mehr selbst entscheiden können und sie greifen keineswegs nur, wenn es um den nahenden oder herbeizuführenden Tod geht.
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