Zum Inhalt springen

Dammbruch

Autor*innen: Dammbruch;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 35   |   Heft: 9   |   Seiten: 6 bis 7   |   Erscheinung: 01.09.2010   |   DOI: 10.3936/docid119913


Abstract

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010, wonach erbgeschädigte künstlich befruchtete Embryonen im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesondert werden dürfen, hat eine scharfe Kontroverse ausgelöst: Ist das Urteil ein Freibrief zur Selektion? Linus Geisler diskutiert Argumente für und gegen die PID und begründet, warum seine Antwort am Ende lautet: ein klares Nein zur PID.


Dieser Artikel ist mit einem Online-Abonnement via CareLit Complete sowie über die Rechercheoberfläche der Fachzeitschrift zugänglich.


KIND SCHWANGERSCHAFT MEDIZIN DIAGNOSTIK UTERUS INSEMINATION
18,64 € 18,64 €
19,95 €

Allgemeine Geschäftsbedingungen
30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Versand: 2-3 Geschäftstage