Autor*innen: Keller, S. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 11 | Heft: 6 | Seiten: 42 bis 44 | Erscheinung: 01.06.1986 | DOI: 10.3936/docid14247
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Abstract
Die Anklage lautet auf Beihilfe zum Mord an Tausenden von psychiatrischen Patienten und Behinderten. 1967 wurden die drei Ärzte in einem ersten Prozeß frei gesprochen; damals wurde ihre Verblendung durch die Nazi-Ideologie zugute gehalten. Der BGH hob dieses umstrittene Urteil wieder auf. Die Neuauflage des Prozesses wurde bis Anfang dieses Jahres immer wieder verzögert, wegen der angeblichen Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten, die in der Zwischenzeit ihren Beruf allerdings weiter ausübten. Bis Anfang Mai sind nun meherere Zeugen vernommen worden, deren Aussagen die Version vom unvermeidbaren Verbotsirrtum als unhaltbar erscheinen lassen.
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