Autor*innen: Sabine Hrachrn | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 16 | Heft: 2 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.02.2013 | DOI: 10.3936/1196
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Abstract
Das Heimaufenthaltsgesetz regelt seit 1. 7. 2005 die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Beschränkungen der Bewegungsfreiheit von Personen, die in Pflegeund Betreuungseinrichtungen leben. Zur Überprüfung, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen, wurde die Bewohnervertretung eingesetzt. Anhand des Bewohnerinformationsund Dokumentationssystems hat sich gezeigt, dass die Anzahl der Beschränkungen in den Einrichtungen zwischen 5% und 47% liegt und somit große Unterschiede aufweist. Mittels Leitfadeninterviews wurden acht Bewohnervertreterinnen befragt, welche Einflussfaktoren die Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen in den Einrichtungen begünstigen, bzw. welche Gegebenheiten vorliegen müssen, um deren Einsatz gering zu halten. Die rechtliche Regelung und deren Kontrolle beeinflussen den Einsatz von Freiheitsbeschränkungen und haben nachweislich zu einer Reduktion geführt. Im Weiteren gelten institutionelle Vorgaben, Einrichtungskultur und Führung sowie bauliche Gegebenheiten und Ausstattung als Einflussfaktoren. Wie der Entscheidungsprozess über die Anordnung einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme von statten geht und wer daran beteiligt ist, beeinflusst neben personellen Faktoren, wie Haltung und Ausbildung des Pflegepersonals, maßgeblich die Anzahl der Beschränkungen. Die Einrichtungen sind gefordert, das Grundrecht der Bewegungsfreiheit der Sicherheit von Bewohnerinnen gleichzusetzen. Die Bewohnervertreterinnen brauchen vermehrt die Unterstützung von Gerichten und anderen Aufsichtsbehörden, um erfolgreich an der Verbesserung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen zu arbeiten.
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