Autor*innen: Mirko Lezock, Jörg Klewer | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 17 | Heft: 11 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.11.2014 | DOI: 10.3936/1275
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Abstract
Der Sturzrisikofaktor „schlechte Beleuchtung“ ist bislang noch nicht ausreichend definiert. Aufgrund dieser einerseits unklaren Begrifflichkeit und andererseits vorhandenen Empfehlungen zur Beleuchtungssituation war es das Ziel der Untersuchung, in einer stationären Pflegeeinrichtung mögliche Unterschiede zwischen subjektiver Beurteilung und objektiver Messung der Beleuchtungssituation herauszuarbeiten. Dazu erfolgten eine anonyme schriftliche Befragung des Pflegepersonals zur Beleuchtungssituation sowie objektive technische Messungen gemäß DIN. Die Beleuchtungssituation in der Einrichtung wurde vom Pflegepersonal fast ausschließlich als positiv eingeschätzt. Die objektive Messung der Beleuchtungssituation zeigte in zahlreichen Räumen keine ausreichende Beleuchtungsstärke und weitere lichttechnische Mängel. Aufgrund der Diskrepanz zwischen subjektiver Beurteilung und objektiver Messung der Beleuchtungssituation ist die alleinige subjektive Einschätzung als nicht geeignet anzusehen, da diese zu einer überschätzung der Qualität der Beleuchtungsstärke führt.
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