Autor*innen: Andreas Fraunhofer, Florian Baudach | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 18 | Heft: 5 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 05.05.2015 | DOI: 10.3936/1296
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Abstract
Seit der Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes im Jahr 2009 können auch beruflich qualifizierte Personen, die über keine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen an Hochschulen und Universitäten studieren. Zudem können außerhochschulisch erworbene Kompetenzen auf das Studium angerechnet werden, was sich zum einen positiv auf die Motivation der potenziellen TeilnehmerInnen auswirkt, zum anderen ihnen die Möglichkeit eröffnet Zeit und Geld bei ihrer Karriereplanung zu sparen. Dies ist insbesondere für den Fachbereich der Pflege ein wichtiger Schritt, da sich hier durch die späte Akademisierung ein sehr ausdifferenziertes Weiterbildungssystem ausgebildet hat, das nun mit der Hochschullehre verzahnt werden kann.
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