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Präferenzen von beruflich Pflegenden zu neuen Berufsbezeichnungen im Sinne des geplanten Pflegeberufegesetzes

Autor*innen: Prof. Dr. Bernd Reuschenbach, Lisa Daufratshofer, Carolin Demmelhuber, Lisa Paul, Cordula Steidle, Anne Ziebell   |   Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen   |   Jahrgang: 19   |   Heft: 12   |   Seiten: 1 bis 1   |   Erscheinung: 19.12.2016   |   DOI: 10.3936/1478


Abstract

Das voraussichtlich 2018 in Kraft tretende Pflegeberufereformgesetz regelt die Einführung der Generalistik und eine damit verbundene neue Berufsbezeichnung für beruflich Pflegende. Auf Bundesebene werden derzeit die Bezeichnungen „Pflegefachkraft“ und „Pflegefachfrau/-mann“ diskutiert. Ziel der Studie ist es, die Präferenz zur Berufsbezeichnung zu erheben. Im Zeitraum Mai bis Juni 2016 konnten dazu mit einer Onlinebefragung 3.275 beruflich Pflegende erreicht werden. Von den Befragten sprechen sich 56,7 % für die Bezeichnung „Pflegefachkraft“ aus. Insgesamt 10,3 % präferieren „Pflegefachmann/-frau“. Der Begriff „Pflegeperson“ wird von 4,7 % bevorzugt. Ergänzend wurden die Teilnehmenden zu ihrem Informationsstand in Bezug auf die geplante Gesetzesänderung befragt. Der Grad der Informiertheit steht mit der präferierten Berufsbezeichnung in Verbindung: Je informierter, umso eher wird der Begriff “Pflegefachfrau/-mann” favorisiert. Auch der berufliche Hintergrund korreliert mit der Präferenz. Insgesamt zeigt sich eine deutliche Differenz zwischen den Empfehlungen der Berufsverbände und den Präferenzen der Pflegenden.


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