Autor*innen: Wolter-Henseler, D.-K. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 19 | Heft: 4 | Seiten: 22 bis 27 | Erscheinung: 01.04.1994 | DOI: 10.3936/docid31841
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Abstract
Am 1. Januar 1992 trat das neue Betreuungsrecht in Kraft. Dieses ausgesprochen komplizierte Gesetzeswerk hat das alte Vormundschaftsund Pflegeschaftsrecht abgelöst, das als Bestandteil des Zivilrechts seit Beginn unseres Jahrhunderts Gültigkeit hatte. Insgesamt veränderte man rund 300 Paragraphen in 51 Gesetzen, die von den beabsichtigten Neuregelungen berührt wurden, oder formulierte sie ganz neu. Der Beitrag gibt eine Einführung in das neue Paragraphengewirr und seine Folgen. Im ersten Teil geht es um einen Vergleich der Rechtlage vor und nach der Einführung des Betreuungsrechts, die geänderte Rechtsbeziehung zwischen Betreuer und Betreuten sowie die verschiedenen Formen der Unterbringung. Der zweite Teil beschäftigt sich mit medizinischen Maßnahmen und dem gerichtlichen Verfahren.
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