Autor*innen: Schelter, W. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 19 | Heft: 4 | Seiten: 34 bis 37 | Erscheinung: 01.04.1994 | DOI: 10.3936/docid31844
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Abstract
Das Gesundheits-Strukturgesetz, das am 1. Januar 1993 in Kraft trat, unterscheidet sich von früheren Kostendämpfungsgesetzen durch einige Weichenstellungen, die unser Gesundheitswesen in eine grundsätzlich andere Richtung lenken sollen. Neben Eingriffen des Staates in die Ausgabenentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, wie wir sie seit Mitte der siebziger Jahre kennen, enthält das GSG marktwirtschafliche Elemente, die auf die Absicht zur Deregulierung des Systems der Gesundheitsversorgung hindeuten. Dies ist nur scheinbar ordnungspolitisch widersprüchlich. Die Ausgabenbegrenzung dient lediglich der Sofortbremsung, späger sollen dann die Selbststeuerungskräfte des Marktes staatliche Eingriffe weitestgehend überflüssig machen. Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Auswirkungen des GSG auf den stationären Bereich.
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