Autor*innen: Gerlinger, T.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 21 | Heft: 5 | Seiten: 44 bis 47 | Erscheinung: 01.05.1996 | DOI: 10.3936/docid37799
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Abstract
Die Dritte Stufe der Gesundheitsreform, die bereits mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes angekündigt worden war und seitdem die Diskussion über die Zukunft der Gesetzlichen Krankenversicherung beherrschte, befindet sich nunmehr in der Phase ihrer parlamentarischen Verabschiedung. Im Hinblick auf den staationären Sektor hat die Regierungskoalition ein Gesetz zur Begrenzung der Krankenhausausgaben durch den Bundestag gebracht. Es sieht im wesentlichen eine Fortsetzung der Budgetierung; allerdings in verschärfter Form, vor. In der ambulanten Versorgung sollen die künftigen Beziehungen zwischen Kassen, Kassenärzten und Patienten durch das von der Regierungskoalition vorgelegte und bereits in erster Lesung verabschiedete GKVWeiterentwicklungsgesetz geregelt werden.
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