Autor*innen: Mürner, C.; Sierck, U. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 23 | Heft: 3 | Seiten: 18 bis 19 | Erscheinung: 01.03.1998 | DOI: 10.3936/docid44913
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Abstract
1997 hatte die Bundesärztekammer einen Entwurf für neue Richtlinien zur Sterbebegleitung vorgelegt, der nach Bekanntwerden für heftige Diskussionen sorgte. Der Vorwurf von der Legalisierung der verdeckten Euthanasie wurde laut, denn es wurden Behinderungen bei Neugeborenen genannt, die einen Behandlungsverzicht rechtfertigen sollten. Außerdem wurde das Lebensrecht der Wachkoma-Patienten in Frage gestellt, indem die Richtlinien erstamls die Möglichkeit zum Abbruch der Behandlung eröffneten.SLN Mitte Januar 1998 hat in Königswinter bei Bonn die Bundesärztekammer ihren umstrittenen Entwurf zur Sterbebegleitung noch vor der Verabschiedung zur kritischen Diskussion außerhalb der Gremien gestellt ein für die deutsche Ärzteschaft wohl einmaliger Schritt. Stellt die neue Diskussion einen Umschwung dar oder wird die Sterbehilfe zu einem gewöhnlichen Gesprächsgegenstand?
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