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(K)ein Recht auf Behandlung?Medizinische Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus

Autor*innen: Bauer, M.-L.; Thomas, K.; Föller, T.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 30   |   Heft: 7   |   Seiten: 24 bis 26   |   Erscheinung: 01.07.2005   |   DOI: 10.3936/docid86034


Abstract

Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand (Art. 2 der UN-Menschenrechte). Aber was passiert, wenn Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland medizinische Hilfe brauchen? Eine Ausstellung informiert über Möglichkeiten der Unterstützung.


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SOZIALAMT MENSCHENRECHTE MEDIZINISCHE VERSORGUNG
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