Autor*innen: Bauer, M.-L.; Thomas, K.; Föller, T. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 30 | Heft: 7 | Seiten: 24 bis 26 | Erscheinung: 01.07.2005 | DOI: 10.3936/docid86034
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Abstract
Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand (Art. 2 der UN-Menschenrechte). Aber was passiert, wenn Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland medizinische Hilfe brauchen? Eine Ausstellung informiert über Möglichkeiten der Unterstützung.
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