Autor*innen: Uhling , A.; Siegert, S. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 32 | Heft: 5 | Seiten: 45 bis 47 | Erscheinung: 01.05.2007 | DOI: 10.3936/docid98000
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Abstract
Zum Rechtsanwalt kommen Patientinnen, die vermuten, dass sie selbst oder nahe Angehörige infolge von Behandlungsfehlern Schäden erlitten haben. Anja Uhling und Sonja Siegert sprachen mit dem Frankfurter Anwalt für Arzthaftungsrecht Christoph Kremer über seine Arbeit und den Umgang mit Fehlern im Gesundheitswesen.
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