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Freiheit oder Sicherheit

Autor*innen: Tolmein, O.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 33   |   Heft: 3   |   Seiten: 51   |   Erscheinung: 01.03.2008   |   DOI: 10.3936/docid102880


Abstract

Wenn im Pflegeheim ein Bettgitter installiert oder andere freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt werden, muss das ein Gericht genehmigen. Bei Menschen mit Demenz werden zunehmend Funkortungschips -die so genannten „elektronischen Fußfesseln benutzt. Ist das nun Freiheitsentzug oder eine wichtige Sicherheitsmaßnahme?


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DEMENZ ZEIT SICHERHEIT RECHT FREIHEITSENTZUG GERICHT PFLEGEHILFSMITTEL
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