Autor*innen: Dammbruch; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 35 | Heft: 9 | Seiten: 6 bis 7 | Erscheinung: 01.09.2010 | DOI: 10.3936/docid119913
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Abstract
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010, wonach erbgeschädigte künstlich befruchtete Embryonen im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesondert werden dürfen, hat eine scharfe Kontroverse ausgelöst: Ist das Urteil ein Freibrief zur Selektion? Linus Geisler diskutiert Argumente für und gegen die PID und begründet, warum seine Antwort am Ende lautet: ein klares Nein zur PID.
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