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Ärztliche Aufgabe?Neue Richtlinien für die Beihilfe zum Suizid

Autor*innen: Tolmein, O.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 36   |   Heft: 3   |   Seiten: 51   |   Erscheinung: 01.03.2011   |   DOI: 10.3936/docid123561


Abstract

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat im Januar 2011 neue „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung (die demnächst im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht werden sollen) erarbeitet. Darin ist das 3. Betreuungsrechtsände-rungsgeselz eingearbeitet und damit der Patientenwille stärker akzentuiert worden. Beachtung in der Öffentlichkeit hat aber vor allem die neue Formulierung zum ärztlich assistierten Suizid gefunden. Bisher wurde festgestellt, dass die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspreche und strafbar sein könne. In den neuen Grundsätzen, die auf dem Ärztetag in Kiel (31. Mai bis 3. Juni 2011) beschlossen werden sollen, wird auf den Verweis auf das „ärztliche Ethos verzichtet und stattdessen festgehalten, dass die Beihilfe zum Suizid nicht zu den „Aufgaben des Arztes gehöre.


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