Autor*innen: Huhn, S.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 36 | Heft: 11 | Seiten: 34 bis 36 | Erscheinung: 01.11.2011 | DOI: 10.3936/docid129038
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Abstract
Pflegelachkräne tragen eine Mitverantwortung zur Kontrakturprophylaxe in Pflegeheimen und/oder Krankenhäusern. Diese zeigt sich in der Risikoerhebung und Maßnahmenplanung sowie deren Überprüfung, ebenso bei der Information anderer Akteure, insbesondere der behandelnden Ärzte. Damit sind Ärzte jedoch nicht aus der Verantwortung für die Prophylaxe entlassen.
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