Autor*innen: Tolmein, O.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 37 | Heft: 3 | Seiten: 51 | Erscheinung: 01.03.2012 | DOI: 10.3936/docid132191
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Abstract
Es hat dem ehemaligen Rechtsanwalt und Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) wenig geholfen, dass er nicht müde wurde zu betonen, er habe nicht gegen Gesetze verstoßen: Sein Verhalten zwischen Wahn und Freundschaft hat ihn schließ-lich nicht nur den Job gekostet sondern ihm auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingebracht. Und was mit seinem Ehrensold geschähe, würde er wegen Vorteilsnahme (§ 331 StGB) verurteilt wer weiß.
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