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Psych-Entgeltgesetz

Autor*innen: Brandt, T.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 37   |   Heft: 9   |   Seiten: 44   |   Erscheinung: 01.09.2012   |   DOI: 10.3936/docid136939


Abstract

Die Finanzierung von stationären Leistungen in der Psychiatrie, Kinderjugendpsychiatrie und Psychosomatik wird ab 2013 auf völlig neue Beine gestellt. Im Juli hat der Bundesrat in seiner abschließenden Beratung des Psych-Entgeltgesct-zes auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet, sodass das Gesetz wie geplant Anfang August in Kraft getreten ist. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag werden vollund teilstationäre Krankenhausbehandlungen miteinbezogen. Grundsätzlich soll künftig nach tagesbezogenen Pauschalen abgerechnet werden, wobei Zusatzentgelte möglich sein sollen. Für welche Aufwände diese Zusatzentgelte bezahlt werden, ist noch nicht sicher. Aufwendige somatische Mitbehandlungen während einer stationären Behandlung werden künftig vermutlich gesondert vergütet.


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