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Frankfurter Euthanasieprozeß

Autor*innen: Keller, S.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 11   |   Heft: 2   |   Seiten: 42 bis 43   |   Erscheinung: 01.02.1986   |   DOI: 10.3936/docid13744


Abstract

Ende Januar 1986 wurde das über ein Jahrzehnt durch Verhandlungsunfähigkeitsatteste blockierte Verfahren gegen Dr. Bunke (70 J.) wiederaufgenommen.-Seit Oktober ist der ohnehin schleppende Prozeßverlauf (aus Rücksicht auf die Angeklagten wird nur einmal pro Woche für jeweils zwei Stunden verhandelt) gänzlich ins Stocken geraten. Die Beweisaufnahme schien abgeschlossen, die Plädoyers der Staatsanwaltschaft standen kurz bevor da meldete sich einer der beiden Angeklagten krank. Seither war das Gericht hauptsächlich damit beschäftigt ein Platzen des Prozesses zu verhindern. Die Verteidigung spielte auf Zeit; je länger der Prozeß dauert, desto angegriffener die betagten Angeklagten, um so wahrscheinlicher endet der Prozeß mit einer endgültigen Verhandlungsunfähigkeit der beiden Doktoren. Diese recht variantenreiche Strategie ist allerdings so offensichtlich, daß man über die außergewöhnliche Langmut des Gerichts in diesem Prozeß inzwischen nur noch fassungslos sein kann.


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