Autor*innen: Kramer, U.; Scherenberg, V.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 38 | Heft: 9 | Seiten: 45 bis 47 | Erscheinung: 01.09.2013 | DOI: 10.3936/docid145002
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Abstract
Der Siegeszug von „Apps, kleinen Anwendungsprogrammen für Smartphones, hält ungebrochen an. Das gilt auch für Gesundheits-Apps, die jeder online anbieten kann, der technisch dazu in der Lage ist. Nur wenn Gesundheits-Apps auf die Therapie und Diagnose von Krankheiten abzielen, fallen sie unter das Medizinproduktegesetz und müssen ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen.
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