Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 39 | Heft: 7 | Seiten: 58 bis 60 | Erscheinung: 01.07.2014 | DOI: 10.3936/docid151339
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Abstract
Dabei stellen Gesundheit und Krankheit Schulen wie auch die kranken Schülerinnen selbst vor besondere Herausforderungen, gilt es doch Bildungsauftrag und Gesundheit bestmöglich zusammenzu-bringen. Mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesregierung 2009 beispielsweise zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen verpflichtet, dazu gehört nach Artikel 24 der Konvention auch ein inklusives Bildungssystem.2 Im Gegensatz zur Integration, bei der sich die Menschen an die Gesellschaft anpassen sollen, fordert Inklusion von der Gesellschaft, die Strukturen mit den Bedürfnissen aller Menschen abzustimmen. Die im Schulsystem nötigen Anpassungen, auch hinsichtlich einer Gesundheitsversorgung von Kindern mit besonderen Bedarfen, sind national noch nicht konsequent umgesetzt.
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