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Krankenhausfinanzierung

Autor*innen: Braun, B.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 39   |   Heft: 11   |   Seiten: 42 bis 43   |   Erscheinung: 01.11.2014   |   DOI: 10.3936/docid153933


Abstract

Ginge es bei der Krankenhausfinanzierung allein um die geltenden normativen Grundla-gen, wäre die Welt in Ordnung. Deren Sicherung soll laut des seit 1992 bestehenden „Gesetzes zur wirt-schaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG) auf zweifache Weise erfolgen. Einerseits dadurch, dass die „Inves-titionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden (§4KHG). Andererseits sollen die Betriebskosten der Kliniken durch „leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen, die nach Maßgabe dieses Gesetzes auch Investitionskosten enthalten können, sowie Vergütungen für vorund nachstationäre Behandlung und für ambulantes Operieren (§4KHG) gedeckt werden.


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