Autor*innen: Salis, B.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 39 | Heft: 11 | Seiten: 48 bis 49 | Erscheinung: 01.11.2014 | DOI: 10.3936/docid153935
Hinweis: Der Download des Artikels (PDF-Format) ist sofort nach dem Kauf/Zahlung möglich.
Den Download können Sie in Ihrem Kundenkonto unter https://hpsmedia-verlag.de/my/orders/ vornehmen.
Abstract
Nach S9 Verhandiungstagen ging im Oktober am Dortmunder Schwurgericht ein Prozess zu Ende, der viele Gemüter erhitzte. Angeklagt war die Ärztin und Hebamme Anita R. aus Unna. Sie hatte im Juni 2008 eine außerklinische Beckenendlagen-Geburt betreut, bei der das Kind leblos zur Welt kam. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte die Geburt aus ideologischer Verblendung und dem Bangen um ihren guten Ruf zu Ende geführt hatte, obwohl sie die Anzeichen für Komplikationen erkannt hatte. Sie wurde zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnisstrafe, lebenslangem Berufsverbot für beide Berufe sowie zu Schadensersatzund Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von rund 50.000 Euro verurteilt.
Dieser Artikel ist mit einem Online-Abonnement via CareLit Complete sowie über die Rechercheoberfläche der Fachzeitschrift zugänglich.