Autor*innen: Tolmein, O.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 40 | Heft: 1 | Seiten: 53 | Erscheinung: 01.01.2015 | DOI: 10.3936/docid155709
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Abstract
Es geht allerdings bei dieser Vermarktungsund Gewinnoptimierungsstrategie der Versicherer um hochsensible Daten und potenziell auch um große Mengen davon. Das wirft datenschutzrechtliche Probleme höchster Brisanz auf, zumal die Versicherungskonzerne in vielen Sparten aktiv sind und damit auch bemerkenswerte Möglichkeiten der Datenverknüpfung haben. In früheren Zeiten hat der Gesetzgeber mit dem Gendiagnostikgesetz bestimmte Daten zumindest im Grunde geschützt: Arbeitgeber dürfen weder nach vorhandenen gendiagnostischen Daten fragen, noch dürfen sie Daten, die ein Beschäftigter freiwillig offenbaren will, entgegennehmen. Ob der Bundestag hier auch bei Daten, die Krankenversicherte preisgeben wollen und die für sich genommen erst einmal unverfänglich erscheinen mögen, vergleichbar restriktiv vorgehen wird, ist keineswegs ausgemacht.
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