Autor*innen: Wagner, W.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 40 | Heft: 9 | Seiten: 16 bis 17 | Erscheinung: 01.09.2015 | DOI: 10.3936/docid161412
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Abstract
Die schwarz-rote Bundesregierung hat zwei Reformen beschlossen, die das Vorgänger-Bündnis aus Union und FDP liegen gelassen hatte: ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen und die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Letzterer ist Teil der zweiten Stufe der Pflegereform und wird die Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung grundlegend ändern.
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