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Endlich am Ziel?

Autor*innen: Wagner, W.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 42   |   Heft: 1   |   Seiten: 18 bis 20   |   Erscheinung: 01.01.2017   |   DOI: 10.3936/docid172788


Abstract

Umfassende Änderungen bei der Pflegeversicherung: Künftig gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Mehr Menschen bekommen Leistungen, die Versicherten müssen dafür mehr bezahlen. Auf die Reform mussten die Menschen lange warten. Der Bundesrat brachte zum Ende des Jahres die letzte Stufe auf den Weg.


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DEMENZ REFORM PFLEGEVERSICHERUNG PFLEGESTUFE SELBSTSTÄNDIGKEIT PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
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