Autor*innen: Köhler, B. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 13 | Heft: 4 | Seiten: 23 | Erscheinung: 01.04.1988 | DOI: 10.3936/docid17995
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Abstract
Die Altenpflegeausbildung ist bisher in gesetzlicher Form in Hessen nicht geregelt, das heißt die Inhalte der Ausbildung in Theorie und Praxis sowie die Finanzierung sind nicht festgelegt. Dies hat zur Folge, daß in den Listen der Altenpflegeschulen die Schüler Schulgeld bis zu ca. 500 DM pro Semester bezahlen müssen. Ein Teil der Altenpflegeschüler erhält die Finanzierung der Ausbildung und Kosten zum Lebensunterhalt vom Arbeitsamt.
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