Autor*innen: Schepker, R.; | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 43 | Heft: 1 | Seiten: 36 bis 38 | Erscheinung: 01.01.2018 | DOI: 10.3936/docid180754
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Abstract
Während Krankenhausleistungen über DRGs abgerechnet werden, waren Psychiatrie und Psychotherapie, die Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie auch die Kinderund Jugendpsychiatrie von Beginn an ausgenommen. Renate Schepker zeichnet die Entwicklung von der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zum Pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) nach.
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