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Weniger Zwang, mehr Gericht

Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 43   |   Heft: 8   |   Seiten: 52   |   Erscheinung: 01.08.2018   |   DOI: 10.3936/docid185079


Abstract

Am 24. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen weiteren dringend notwendigen Schritt gemacht, mit dem Fixierungen von Menschen mit psychischen Behinderungen eingedämmt werden sollen. In seinem Urteil veröffentlichte es verfassungsrechtliche Anforderungen an diese besonders einschneidende Zwangsmaßnahme gegenüber Psychiatriepatientinnen. Zwar hat sich der 2. Senat des höchsten deutschen Gerichts in diesem Fall mit den gesetzlichen Regelungen zur Anordnung der Fixierung in Bayern und BadenWürttemberg befasst. Handlungsbedarf gibt es aber überall. Das macht ein Blick in die PsychischKranken-Gesetze der Bundesländer deutlich.


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KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG EINRICHTUNG FIXIERUNG GERICHT BUNDESLÄNDER
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