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Wenig Kenntnis der Pflege-Realität

Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 44   |   Heft: 9   |   Seiten: 18 bis 19   |   Erscheinung: 01.09.2019   |   DOI: 10.3936/docid191497


Abstract

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Anfang Juni dieses Jahres entschieden, dass Pflegefachpersonen, die als Honorarkräfte in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten, regelmäßig sozialversicherungspflichtig sind. Sie seien als abhängig Beschäftigte anzusehen, womit eine selbstständige Berufsausübung nicht möglich sei.


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