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Selbstbestimmte Elternschaft

Autor*innen: Riesberg, u.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 45   |   Heft: 3   |   Seiten: 32 bis 35   |   Erscheinung: 03.03.2020   |   DOI: 10.3936/docid194898


Abstract

2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Artikel 23 regelt, dass diese Menschen selbst und frei darüber entscheiden dürfen, ob und wie viele Kinder sie bekommen möchten. Da die Vertragsstaaten sich verpflichtet haben, die dafür nötigen Hilfen bereitzustellen, haben diese (werdenden) Eltern auch einen Anspruch auf Unterstützung. Bettina Salis hat darüber mit Ulla Riesberg, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft (BAG), gesprochen.


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