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Notfallpflege Spahn fördert Mangelverwaltung in der Intensivversorgung.

Autor*innen: N.N.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 45   |   Heft: 3   |   Seiten: 52   |   Erscheinung: 03.03.2020   |   DOI: 10.3936/docid194905


Abstract

Ein beeindruckendes Beispiel dafür, dass eine gestaltende Politik nicht nur im Parlament und erst recht nicht nur auf der Regierungsbank entwickelt und durchgesetzt werden kann, liefert die Auseinandersetzung um den höchst umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-IPReG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Mit dem ersten Referentenentwurf wollte er Oliver Tolmein, geb. 1961, ist Fachanwalt für Medizinrecht. Er ist Partner der Anwaltskanzlei „Menschen und Rechte" in Hamburg. www.menschenundrechte.de die kostenintensive Beatmungspflege aus der ambulanten Versorgung ausgliedern und so eine besonders vulnerable Gruppe von Menschen mit hohem Assistenzbedarf in die stationäre Versorgung zwingen (vgl. Dr. nied. Mabuse Nr. 24!).


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