Autor*innen: Naumann, S. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 45 | Heft: 3 | Seiten: 60 bis 62 | Erscheinung: 03.03.2020 | DOI: 10.3936/docid194909
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Abstract
Heilmittelverordnungen bilden in der Physiound Ergotherapie eine wichtige Grundlage für Therapeutinnen. Seit 2009 müssen sie von den Heilmittelerbringenden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Nur mit korrekt ausgefüllten Heilmittelverordnungen können Heilmittelerbringende ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. In ihrer Bachelorarbeit hat unsere Autorin untersucht, welche zusätzliche und vor allem nicht vergütete Arbeit durch Fehler in den Heilmittelverordnungen für Therapeutinnen im Alltag entsteht und welche Folgen dies für die Therapie haben kann.
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