Autor*innen: Holz, A. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 45 | Heft: 5 | Seiten: 17 | Erscheinung: 06.05.2020 | DOI: 10.3936/docid196395
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Abstract
Derzeit dürfen Trauerfeiern auf dem Friedhof, wenn überhaupt, nur noch im engsten Kreis stattfinden, und dann draußen vor der Trauerhalle oder am Grab. Fünf bis zehn Menschen, wo oft viel größere Kreise zusammenkamen, in Bundesländern haben hier verschiedene Regeln. Bei den örtlichen Friedhofsverwaltungen erfahren Angehörige die jeweils mögliche Anzahl an Trauergästen und ob der Pfarrer oder die Trauerrednerin mitgezählt wird oder nicht. Von Todesanzeigen, die über die Bestattung informieren, wird offiziell abgeraten. Die Blumenläden haben geschlossen. Ob und wo Blumenschmuck für die Bestattung noch telefonisch bestellt werden kann, muss organisiert werden.
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