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Schwächung von Patientenrechten: Bundessozialgericht fälscht Genehmigungen nicht mehr.

Autor*innen: Tolmein, O.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 45   |   Heft: 9   |   Seiten: 56 bis 57   |   Erscheinung: 07.09.2020   |   DOI: 10.3936/docid205012


Abstract

Mitten in der COVID-19-Pandemie veröffentlichte das Bundessozialgericht (BSG) einen Bericht über einen Verhandlungstermin am 28. Mai 2020. Es ging um den Anspruch auf Fampyra®, ein Medikament, das zur Behandlung von Gangstörungen bei Multipler Sklerose zugelassen ist. Der Kläger litt zwar unter Gangstörungen, aber nicht wegen Multipler Sklerose: Sein Arzt wollte das Medikament also im Off-Label-Use einsetzen.


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