Autor*innen: Munz, D. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 47 | Heft: 2 | Seiten: 60 bis 62 | Erscheinung: 06.04.2022 | DOI: 10.3936/docid231917
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Abstract
Seit dem Wintersemester 2020/21 wird die Ausbildung zur Psychotherapeut:in als Universitätsstudium angeboten. Nach einem dreijährigen Bachelorund einem zweijährigen Masterstudium wird bei bestandener Prüfung die Approbation erteilt. Um therapeutische Leistungen im Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, müssen Absolvent:innen im Anschluss eine Weiterbildung in einer stationären und ambulanten Einrichtung durchlaufen. Unser Autor befasst sich mit den Vorteilen der reformierten Ausbildung und zeigt, an welchen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht.
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