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Scheitern ist keine Option: Warum das Pflegebudget weiterentwickelt werden muss

Autor*innen: N.N.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse   |   Jahrgang: 47   |   Heft: 3   |   Seiten: 20 bis 21   |   Erscheinung: 07.07.2022   |   DOI: 10.3936/docid235203


Abstract

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG) wurde Ende 2018 die Ausgliederung bestimmter Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen beschlossen. Damit kehrte zum 1. Januar 2020 das Selbstkostendeckungsprinzip in Teilen in den Bereich der Krankenhausfinanzierung zurück.


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