Autor*innen: N.N. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 48 | Heft: 2 | Seiten: 18 bis 19 | Erscheinung: 05.04.2023 | DOI: 10.3936/docid290847
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Abstract
Während durch die neue Gebührenordnung für Tierärzte die Preise für die Leistungen ab dem 22. November 2022 angehoben wurden, dümpelt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) immer noch auf dem Stand von 1996. Nach langem Tauziehen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einer neuen GOÄ „wenig Chancen eingeräumt“.
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