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Gesundheitsschutz light? Wie die Bundesregierung das Arbeitsschutzund Arbeitszeitrecht modernisieren will

Autor*innen: Priester, K.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 19   |   Heft: 2   |   Seiten: 28 bis 32   |   Erscheinung: 01.02.1994   |   DOI: 10.3936/docid31445


Abstract

Neben der Pflegeversicherung stehen in dieser Legislaturperiode in Bonn zwei weitere gesundheitspolitisch relevante Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung: die Verabschiedung eines Arbeitsschutzrahmengesetzes und eines Arbeitszeitrechtsgesetzes. Die Entwürfe der Bundesregierung lassen nichts Gutes erwarten: Im Arbeitsschutz sollen die recht weigehenden Vorgaben der entsprechenden EG-Richtlinien lediglich in einer Light-Version umgesetzt werden. Bei der künftigen Arbeitszeitgestaltung im Freizeitpark Deutschland (Kohl) will die Regierung die 60-Stunden-Woche, die Ausweitung der Sonntagsarbeit und hochflexible Arbeitszeiten auf gesetzlichem Weg ermöglichen.


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