Autor*innen: Schultz-Amling, W. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 19 | Heft: 2 | Seiten: 43 bis 45 | Erscheinung: 01.02.1994 | DOI: 10.3936/docid31448
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Abstract
Am 20. Juli 1993 wurde das neue Psychotherapeutengesetz im Bundeskabinett verabschiedet. Bis heute sind die kontroversen Beratungen über den Entwurf eines Gesetzes über die Berufe des psychologischen Psychotherapeuten und des Kinderund JugendlichenPsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in den Gremien der Legislative nicht abgeschlossen. Das Gesetz soll ab 1. Januar 1996 die berufsrechtlichen Grundlagen und damit den Zugang zu einem neuen eigenverantwortlichen Heilberuf regeln. Darüber hinaus sollen alle psychotherapeutisch tätigen PsychologInnen in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden werden.
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