Autor*innen: Meyer, J.-A. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 20 | Heft: 2 | Seiten: 26 bis 27 | Erscheinung: 01.02.1995 | DOI: 10.3936/docid33727
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Abstract
Die Pflegeversicherung bringt eine Reihe von gutachterlichen Prüfaufgaben mit sich. Die Schlüsselfunktion kommt dabei den neu eingerichteten sogenannten Medizinischen Diensten der Pflegekassen zu. Ein Teil der Entscheidungen kann jedoch von diesen an externe GutachterInnen, namentlich aus der ambulanten Pflege delegiert werden. Der Autor beschreibt, welche Möglichkeiten die gesetzlichen Bestimmungen eröffnen.
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