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Wann ist der Mensch tot? Das Kriterium des Hirntods in der Transplantationsgesetzgebung

Autor*innen: Rimpau, W.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 21   |   Heft: 3   |   Seiten: 73 bis 76   |   Erscheinung: 01.03.1996   |   DOI: 10.3936/docid37123


Abstract

Im Frühjahr soll das erste deutsche Transplantationsgesetz verabschiedet werden. Die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen ist zentral für das geplante Gesetz und dennoch heftig umstritten. Wilhelm Rimpau schildert, warum Hirntote nicht als Tote, sondern als Sterbende angesehen werden müssen ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung keine Organentnahme möglich sein darf.


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ETHIK TOD ORGANSPENDE TRANSPLANTATION BIOLOGISCHER TRANSPLANTATIONSGESETZ
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