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Richterliches Ja zur aktiven Sterbehilfe Kommentar zur Entscheidung des Overlandesgerichtes Frankfurt am Main

Autor*innen: Student, J.-C.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 23   |   Heft: 9   |   Seiten: 59 bis 60   |   Erscheinung: 01.09.1998   |   DOI: 10.3936/docid47298


Abstract

Bei todkranken Patienten dürfen Vormundschaftsgerichte den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Juli dieses Jahres. Bedingung ist, daß diese Sterbehilfe dem zuvor ausdrücklich geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.


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