Autor*innen: Kunz, H. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 26 | Heft: 5 | Seiten: 24 bis 25 | Erscheinung: 01.05.2001 | DOI: 10.3936/docid57941
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Abstract
Der Autor meint, dass das niederländische Recht auf Tötung die Freiheit und Verantwortlichkeit des Sterbehelfers durch rechtliche Regeln und Verfahren zerstört. Die rechtliche Freigabe der Euthanasie diene so vor allem einem Unverantwortlichmachen des Handelnden. Die Frage nach Motiven und Ursachen individueller Sterbewünsche wird nicht mehr gestellt.
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