Autor*innen: Dielmann, G. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 26 | Heft: 7 | Seiten: 12 bis 13 | Erscheinung: 01.07.2001 | DOI: 10.3936/docid58957
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Abstract
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Mai 2001 auf Antrag des Bundeslandes Bayern das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege, das am 1. August 2001 in Kraft treten sollte, durch eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Der Autor erläutert den Hintergrund dieser Entscheidung.
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